
© Foto: Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
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Im Rhein oder an öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern ist schwimmen verboten und lebensgefährlich - immer wieder kommt es zu Unfällen. Denn: Die Böschungen am Ufer können ungewöhnlich steil sein, die Wassertempraturen sind sehr unterschiedlich und gerade im Rhein gibt es extrem starke Strömungen. Selbst erfahrene Schwimmer haben da kaum eine Chance. Auch Kinder die nur mit den Füßen im Wasser stehen können mitgerissen und abgetrieben werden. Deshalb ist das Schwimmen nur in den drei Freibädern am Kruppsee, Wolfssee und Großenbaumer See offiziell erlaubt.
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