
© Frank Grtner/Fotolia
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Eine blonde Frau in Business-Outfit trägt ihr kleines Kind im Arm durch die Büroumgebung.
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Eltern, die keinen Notbetreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, kriegen die Kitabeiträge für den Zeitraum der Schließung zurückgezahlt. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Eltern werden informiert, sobald alle Einzelheiten dazu feststehen. Verpflegungskosten werden dagegen automatisch erstattet. Wie es mit der Erstattung für Elternbeiträge im offenen Ganztag an Grundschulen aussieht, prüft die Stadt noch.
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