Stadt Duisburg stellt klar: Kein Freitesten aus Quarantäne

Das Thema "Freitesten" sorgt hier bei uns in Duisburg noch für Verwirrung.


Eine Radio Duisburg-Hörerin hat sich bei uns gemeldet. Ihr Sohn ist als Kontaktperson einer Schulfreundin in Quarantäne. Laut Stadt kann sich der Junge nicht nach fünf Tagen freitesten, sondern muss 14 Tage in Quarantäne bleiben. Die Stadt hat auf Nachfrage erklärt, dass ein Freitesten aus Quarantäne nicht vorgesehen ist. Die 5-Tage-Regelung gilt nur für Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet. Bei ihnen ist gar nicht sicher, ob sie überhaupt Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. Das ist bei Positivfällen zum Beispiel in Schulen aber anders.


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