
© Alexander Raths - Fotolia
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Im Zoo und bei größeren Festen wie zum Beispiel dem Weihnachtsmarkt sind in bald nur noch geimpfte oder genesene Besucher erlaubt. Die Stadt hofft, dass auch private Veranstalter dem Beispiel folgen. Die 2G-Regel gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Personen mit ärztlichem Attest und Schwangere können einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Für Angebote im Bildungsbereich, also VHS-, Integrationskurse und Lehrgänge, gilt generell die 3G-Regel.
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