Stadt Duisburg ahndet erste Verstöße gegen Impfpflicht

Wer im Altenheim oder im Krankenhaus arbeitet, muss geimpft sein – diese Regel gilt seit mehr als einem halben Jahr. Jetzt hat die Stadt erste Beschäftigungsverbote gegen Nicht-Geimpfte ausgesprochen.



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Betroffen sind 38 Personen. Sie hatten beispielsweise in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder beim Arzt gearbeitet, sich aber nicht impfen lassen. Sie dürfen ihre Einrichtungen deshalb nicht mehr betreten. Insgesamt lagen der Stadt mehr als 600 gemeldet Verstöße gegen die Impfpflicht vor. In den meisten Fällen konnten die Mitarbeiter aber doch noch einen Nachweis vorlegen - beispielsweise eine Genesung. Manche dürfen außerdem weiter arbeiten, weil sie in ihren Einrichtungen unverzichtbar sind. Die Stadt hat da Rücksicht auf den Personalmangel genommen. 18 Fälle sind aktuell außerdem noch in Bearbeitung.

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