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Die meisten Verstöße (2.789) gab es gegen das Kontaktverbot. Dafür wurden jeweils Bußgelder in Höhe von 200 Euro fällig. Außerdem wurden rund 60 Verstöße gegen das Grill- und Verzehrverbot mit Geldstrafen belegt. Sieben Betriebe, die sich nicht an den Außer-Haus-Verkauf gehalten haben, müssen 1.000 Euro zahlen. Ein Betrieb hatte trotz Betriebsverbot geöffnet. Dafür gibt es bis zu 4.000 Euro Strafe.
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