Soforthilfe für Klein-Unternehmer und Freiberufler

Duisburger Klein-Unternehmer und Freiberufler, die in der Corona-Krise um ihre Existenz bangen, können ab heute online eine Soforthilfe aus dem Rettungspaket von Bund und Land beantragen. Das Antragsformular wird im Laufe des Tages freigeschaltet.

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Grundsätzlich kann jeder Untenehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern die Soforthilfe beantragen, genau wie Freiberufler und Soloselbstständige. Die Branche spielt dabei erstmal kein Rolle: Egal ob  Frisöre, Caterer oder Physiotherapeuten: Ihr müsst nur nachweisen können, dass Ihr mindestens 50% weniger Umsatz gemacht habt. Oder Euer Geschäft nach Anordnung geschlossen wurde. Je  nach Mitarbeiterzahl - gibt es zwischen 9Tausend und 25Tausend Euro. Das ist eine EInmalzahlung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung gibt Tipps

Das Antragsformular ist mit 2 Seiten überschaubar. Hier und da kann es etwas knifflig sein. Deswegen guckt vorher mal in den aktuellen Newsletter der GfW.. Die Leute schieben da auch heute wieder Extraschichten, um euch zu beraten. Wie lange es dauert, bis das Geld dann wirklich kommt, ist nicht klar. Die Anträge werden auch am Wochenende geprüft. Das läuft nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Heute Mittag (27.3 / 12 Uhr) geht das Formular online.

Hier kommt ihr zum Newsletter der GfW.

Hier gibt es allgemeine Infos zur Soforthilfe.

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