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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Der 23-jährige Mann hatte vor dem Landgericht zugegeben, im Sommer 2021 über das Internet Kontakt zu dem Minderjährigen aus Halberstadt aufgenommen zu haben. Außerdem hatte sich der Mann mit einem Gleichgesinnten im Internet verabredet - gemeinsam wollten sie im Landschaftspark Jungen ins Gebüsch ziehen, um sie zu vergewaltigen Dazu kam es nie. Der 23-Jährige war nicht vorbestraft. Das wirkte sich strafmildernd aus. Außerdem hatte der Mann zuvor bereits 10.000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt.
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