Sexueller Missbrauch: Duisburgerin zu Haftstrafe verurteilt
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.03.2021 16:01
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht heute eine 33-jährige Duisburgerin zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Frau hatte zu Beginn des zweitägigen Prozesses zugegeben, sich zwischen 2014 und 2017 in drei Fällen an einem zu Beginn acht Jahre alten Nachbarsjungen vergangen zu haben. Dabei hatte sie das Kind regelrecht emotional erpresst, indem sie ihm Liebeserklärungen machte und eine Problem-Schwangerschaft vortäuschte. Das Gericht beschränkte das Verfahren auf die drei eingestandenen Fälle. Zahlreiche Anklagepunkte, bei denen es um weitere Missbrauchstaten zum Nachteil des Achtjährigen sowie um Übergriffe gegen dessen älteren Bruder und die Schwester ging, wurden eingestellt. Zum einen war die Beweislage eine Reihe von Anklagepunkten betreffend alles andere als eindeutig, zum anderen wollten alle beteiligten Juristen vermeiden, dass die jungen Zeugen vor Gericht vernommen werden mussten. Zu Gunsten der Angeklagten wirkte sich beim Strafmaß insbesondere das Geständnis aus. Zu ihren Lasten sprach jedoch der gewaltige Vertrauensbruch gegenüber den Kindern und deren Eltern, mit denen sich die Angeklagte zuvor angefreundet hatte. Strafschärfend wurden auch die psychischen Folgen für die Geschwister gewertet: Zwei von ihnen befinden sich in psychotherapeutischer Behandlung. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei der Angeklagten keine schuldmindernden Faktoren feststellen können. Eine zwanghafte sexuelle Orientierung zu Kindern liege nicht vor. Vielmehr habe es sich um eine Episode gehandelt, die durch eine krisenhafte Lebenssituation ausgelöst worden sei. Zur Tatzeit hatte sich die Angeklagte von ihrem Mann getrennt.