Schwarzarbeit: Duisburger zu Haftstrafe verurteilt

Wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelt verurteilte das Landgericht einen 49-jährigen Duisburger zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis.

© Radio Duisburg

Die Wirtschaftsstrafkammer geht davon aus, dass der Angeklagte als Geschäftsführer eines in Duisburg ansässigen Bauunternehmens mit seiner Firma Teil eines Firmenkonstrukts war, bei dem bei Bausanierungen und Estrich-Arbeiten in großem Stil Schwarzarbeiter eingesetzt wurden. Offiziell waren die Arbeiter als Subunternehmer geführt worden. Tatsächlich waren sie nur Helfer, die auf Anweisung handelten und teilweise nicht einmal der deutschen Sprache mächtig waren. Den Krankenkassen waren so Beiträge in Höhe von rund einer Million Euro entgangen. Die Anklage war ursprünglich von einer wesentlich höheren Schadenssumme, nämlich 4,5 Millionen Euro ausgegangen. Ein 44-jähriger Duisburger, der nur ein Strohmann in der Führung einer weiteren beteiligten Firma war, kam wegen Beihilfe mit einer zehnmonatigen Haftstrafe davon, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Weitere Meldungen

skyline