
© patila - Fotolia
© patila - Fotolia
Anzeige
Bislang durften deutsche Familienkassen in den ersten drei Monaten Kindergeld verweigern, wenn EU Zuwanderer keine inländischen Einkünfte nachweisen konnten. Das galt für Deutsche, die aus dem Ausland wieder nach Deutschland gezogen waren aber nicht. Der Europäische Gerichtshof pocht nun auf Gleichbehandlung. Oberbürgermeister Sören Link sieht diese Entscheidung kritisch. Und spricht auf seiner Facebookseite die Armutszuwanderung aus EU-Staaten an, für die es bislang keine nachhaltigen Lösungen gebe. Zuwanderung von Menschen, die vor allem zum Zwecke des Kindergeld- oder Sozialleistungsbezugs zu uns kämen oder von kriminellen Banden hierhin gebracht würden bräuchten wir nicht, so OB Link.
Anzeige