Roselyne Rogg: Urteil im Zivilprozess vor dem Duisburger Landgericht

Seit 2019 wurde am Landgericht wegen der Causa Roselyne Rogg verhandelt. Jetzt gibt es im Zivilprozess ein Urteil.

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Die Vorwürfe gegen die ehemalige Chefin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung sind bestätigt. Über Jahre hat sich Roselyne Rogg zu viel Gehalt auszahlen lassen. Insgesamt ist der Werkstatt ein Schaden von 759.000 Euro entstanden. Diesen muss Rogg gemeinsam mit Reinhold Spaniel zurückzahlen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte die Gehaltserhöhungen eigenmächtig genehmigt. Darüber hinaus haften die Verurteilten für alle weiteren noch auftretenden Schäden, insbesondere den der Werkstatt drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit. Die genaue Urteilsbegründung muss vom Gericht noch verschickt werden. Eine Revision vor dem Oberlandesgericht ist möglich.

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