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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Am Abend des 12. Dezember 2020 hatte der Angeklagte in der Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau in Rheinhausen auf seinen fünf Monate alten Sohn aufgepasst. Dabei soll er das Kind so stark geschüttelt haben, dass es aller Voraussicht nach ein Schwerstpflegefall bleiben wird. Als Folge der Gewalteinwirkung ist das Baby nun blind und schwer geistig behindert. Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am ersten Verhandlungstag nicht hinaus. Weil ein psychiatrischer Gutachter terminlich verhindert war, soll die vom Verteidiger angekündigte Einlassung des Angeklagten erst am nächsten Verhandlungstag erfolgen. Bis Ende Mai sind drei weitere Verhandlungstage geplant.
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