
© JacobST - Fotolia
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt der Duisburger Polizei Recht gegeben. Die Klage des junges Mannes hat das Gericht abgelehnt. Der ehemalige Polizeianwärter hatte sich rassistisch und behindertenfeindlich geäußert in der Chatgruppe. Der Mann kann nun noch gegen das Urteil vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen.
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