Raub und Körperverletzung: Landgericht Duisburg stellt Verfahren ein

Wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung fanden sich heute (18.10.) eine 31-jährige Duisburgerin und ein 38-jähriger Duisburger vor dem Landgericht wieder.

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Laut Anklage war die Frau am 6. April 2020 in der Wohnung eines Oberhauseners bei einem Hausbesuch ihrem Gewerbe als Prostituierte nachgegangen. Unter einem Vorwand habe sie dann die Wohnungstür dem Mitangeklagten geöffnet. Gemeinsam sollen die beiden Angeklagten den 39-jährigen Oberhausener verletzt und beraubt haben, wobei sie ihm fast seine ganze, weitgehend wertlose bewegliche Habe wegnahmen. Die Angeklagten schilderten übereinstimmend, dass der Mann die sexuelle Dienstleistung der Duisburgerin bei einem voran gegangen Besuch mit Falschgeld bezahlte. Als er das am Tattag noch einmal versuchte, habe man seinen Besitz als Pfand genommen. Das Gericht machte sich nicht mehr die Mühe, den Fall weiter aufzuklären. Auch die Frage, ob der Angeklagte zuerst mit dem knüppelartigen Stamm eines Elefantenbaums zuschlug, oder sich damit nur gegen die Attacke des Zeugen mit einem Samurai-Schwert wehrte, blieb unaufgeklärt. Denn der angebliche Geschädigte verwickelte sich in seiner Zeugenvernehmung in erhebliche Widersprüche. Die Strafkammer hatte erhebliche Zweifel, dass es sich tatsächlich um einen Raub gehandelt habe und stellte das Verfahren ein.

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