Raser-Prozess geht am Duisburger Landgericht weiter

Nach einem tödlichen Raser-Unfall in unserer Nachbarstadt Moers ist das Duisburger Landgericht jetzt für den Fall zuständig. Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen den Beschuldigten teilweise aufgehoben.

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Die Sache ist zur weiteren Verhandlung ans Landgericht Duisburg verwiesen worden. Bisher war das Landgericht Kleve zuständig. Es hatte den Mann zunächst zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Dieses Urteil war wegen des fehlenden Tötungsvorsatzes aufgehoben worden. Das zweite Urteil lautete dann vier Jahre Haft wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge. Staatsanwaltschaft und Familie des Opfers wollen erreichen, dass der Mann aber doch wegen Mordes verurteilt wird. Am Ostermontag 2019 hatte sich der damals 22-Jährige ein illegales Autorennen mit einem anderen Mann geliefert. Sein Wagen war mit dem einer unbeteiligten Frau zusammengestoßen. Die 43-jährige Fahrerin erlag später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.


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