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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Einer der Männer hatte geglaubt, er sei bestohlen worden. Deshalb hatte er zusammen mit einem Komplizen zwei Männer in einem Friseursalon auf der Wallstraße angegriffen. Die Angeklagten sperrten einen der Männer in den Keller des Salons. Anschließend durchsuchte einer der Täter die Wohnung des anderen Mannes nach Geld. Als das ohne Erfolg blieb, wurde dieser gezwungen, bei der Sparkasse Geld abzuheben. Weil einem der Angeklagten inzwischen aufgefallen war, dass es sich wohl um einen Irrtum handelte, gaben die Männer das Geld zurück und ließen ihre Opfer ziehen.
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