
© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services
© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services
Anzeige
Zweimal soll er der zum Zeitpunkt 16- und beim zweiten Mal 18-jährigen Frau gegenüber sexuell übergriffig geworden sein. Das Opfer ist die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, die eine geistige Behinderung hat. Zunächst hat der Angeklagte die Taten abgestritten. Die Zeugenaussage des Opfers aufzunehmen, hat sich als schwierig erwiesen. Sie konnte sich aber an ein Mal erinnern, bei dem er ihr in die Hose gegriffen haben soll. Um das Opfer zu schützen, wurde das Verhör jedoch abgebrochen. Das Gericht hat im Falle eines Geständnisses eine Haft von höchstens zweieinhalb Jahren angeboten. Daraufhin hat der 41-Jährige die Tat eingeräumt. Ein Urteil wird aber erst in drei Wochen erwartet.
Anzeige