
Polizisten wegen Vertuschung aus dem Dienst entfernt
Zwei Essener Polizeibeamte sind wegen Strafvereitelung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatten sie die Körperverletzung eines Kollegen gedeckt und damit das Vertrauen in die Polizei massiv beschädigt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.06.2026 10:46
Höchstmaßnahme gegen zwei Essener Beamte
Zwei Essener Polizisten sind aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, weil sie die Gewalttat eines Kollegen vertuscht haben sollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Nach Angaben des Gerichts seien die beiden Beamten für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar.
Zur Begründung hieß es, die Polizisten hätten das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren. Besonders schwer wiege, dass sie nicht irgendein Fehlverhalten gedeckt hätten, sondern die Straftat eines anderen Polizeibeamten. Dadurch sei auch das Ansehen der Polizei erheblich beschädigt worden.
Verurteilung wegen Strafvereitelung im Amt
Bereits im Jahr 2023 waren die beiden Beamten vom Landgericht Duisburg rechtskräftig verurteilt worden. Wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen erhielten sie jeweils eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Nach den Feststellungen wussten sie von einer Körperverletzung durch einen untergeordneten Beamten, kamen ihrer Pflicht zur Meldung und Aufklärung des Vorfalls jedoch nicht nach. Stattdessen verschwiegen sie das Geschehen.
Vorwurf: Wehrlosen Mann geschlagen
Ausgangspunkt des Falls war ein Einsatz wegen häuslicher Gewalt. Dabei soll ein Polizeibeamter einen bereits gefesselten und damit wehrlosen Mann ins Gesicht geschlagen haben. Die beiden Vorgesetzten sollen den Vorfall anschließend gedeckt haben.
Das Gericht sah es als besonders gravierend an, dass dadurch nicht nur die mutmaßliche Körperverletzung des Beamten zunächst ohne strafrechtliche Folgen blieb. Vielmehr geriet auch das Opfer selbst zu Unrecht in den Fokus der Strafverfolgung.
Opfer geriet selbst unter Verdacht
Nach der Anzeige des Betroffenen hatte der beschuldigte Beamte Gegenanzeige erstattet. Er behauptete, der Schlag ins Gesicht sei notwendig gewesen, um den Widerstand des Mannes zu brechen. Dadurch wurde gegen das Opfer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Erst im späteren Gerichtsverfahren brachen mehrere am Einsatz beteiligte Beamte ihr Schweigen. Sie räumten ein, dass der Schlag ohne Anlass erfolgt sei.
Berufung noch möglich
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sind noch nicht endgültig rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.