Polizei Duisburg setzt Videoüberwachung an Pauluskirche ein
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.10.2025 11:28
Die Polizei Duisburg hat an der Pauluskirche in Hochfeld eine mobile Videoüberwachung aufgestellt. Damit will die Polizei Straftaten an Halloween verhindern.

Die Polizei Duisburg verstärkt ihre Sicherheitsmaßnahmen rund um Halloween mit mobiler Videoüberwachung. Von Donnerstag, 30. Oktober, 18 Uhr, bis Samstag, 2. November, 10 Uhr, wird an der Pauluskirche in Hochfeld ein spezielles Kamerasystem zum Einsatz kommen.
Klare Ansage: Keine Ausnahmen an Halloween
Polizeipräsident Alexander Dierselhuis stellt klar: "An Halloween hat niemand einen Freifahrtschein, um Straftaten zu begehen. Unsere Gesetze gelten auch an Halloween." Die Videobeobachtung soll präventiv wirken und Straftaten möglichst verhindern, bevor sie überhaupt begehen werden. Neben der technischen Überwachung setzt die Polizei auf verstärkte Präsenz im gesamten Stadtgebiet – sowohl mit uniformierten als auch zivilen Einsatzkräften. Damit setzt die Polizei Duisburg ein klares Zeichen.
Bewährtes System gegen Gewalt und Sachbeschädigung
Die mobile Videobeobachtung soll vor allem Gewaltdelikten, Sachbeschädigungen und dem Zünden von Pyrotechnik vorbeugen. Die Maßnahme hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt: Beim Jahreswechsel 2024/2025 blieb der überwachte Bereich während der gesamten Beobachtungszeit frei von Straftaten. Das System besteht aus einem Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem. Zwei zusätzliche Kameras sichern den unteren Bereich gegen Manipulation oder Beschädigung ab.
Datenschutz und rechtliche Grundlagen
Die Videobeobachtungsanlage wird in der Polizeileitstelle von speziell geschultem Personal bedient und ausgewertet. Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht – es sei denn, sie werden zur Strafverfolgung oder zur Verhinderung weiterer Straftaten benötigt. Bereiche, die dem besonderen Schutz der Privatsphäre unterliegen – etwa Wohnungen oder Arztpraxen – werden vorab verpixelt oder geschwärzt. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz bildet § 15a des Polizeigesetzes NRW. Hinweisschilder vor Ort informieren Passanten über Beginn und Umfang der Videoüberwachung. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website der Polizei Duisburg verfügbar.


