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Peter Pomm: Duisburger Kultimbiss soll Denkmal werden
© Funke Foto Service / Daniel Attia
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Peter Pomm: Duisburger Kultimbiss soll Denkmal werden

Die Bezirksvertretung Hamborn hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Peter Pomms Pusztettenstube unter Denkmalschutz zu stellen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.01.2026 13:18

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Das Gebäude auf dem August-Bebel-Platz gilt als bedeutendes Beispiel der typischen Trinkhallen-, Büdchen- und Imbiss-Kultur im Ruhrgebiet. Diese Buden prägen seit Jahrzehnten das Stadtbild und sind fester Bestandteil des Alltags in der Region.

Die Bezirksvertretung würdigt mit ihrem Votum die kulturhistorische Bedeutung der Pusztettenstube. Sie steht stellvertretend für eine Tradition, die das Ruhrgebiet bis heute prägt.

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Was der Denkmalschutz bedeutet

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Für Gäste ändert sich zunächst wenig. Der Denkmalschutz soll vor allem sicherstellen, dass das Gebäude in seiner charakteristischen Form erhalten bleibt und nicht abgerissen oder stark verändert wird. Im besten Fall bedeutet es sogar, dass die Pusztettenstube noch lange als authentischer Ort der Ruhrgebietskultur erlebbar bleibt.

Der Beschluss der Bezirksvertretung ist dabei erst der erste Schritt. Die endgültige Entscheidung über den Denkmalschutz liegt bei der zuständigen Denkmalbehörde

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