
© Westfunk
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Nachbarn hatten die Einsatzkräfte gerufen und sich wegen des Lärms aus einer Wohnung beschwert. Vor Ort stellten die Ordnungshüter fest, dass es sich um eine Geburtstagsfeier mit 19 Teilnehmer handelt. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist so eine Feier verboten. Sie haben die Party aufgelöst. Veranstalter und Teilnehmer müssen mit Bußgeldern rechnen. Dem Veranstalter droht eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro, für die Teilnehmer sind es 250 Euro.
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