OVG-Urteil: Tweet der Duisburger Polizei war rechtswidrig

Ein Tweet der Duisburger Polizei war wegen eines verknüpften Fotos und der damit verbundenen Aussage rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute entschieden.

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Geklagt hatte eine Anhängerin des FC Magdeburg. 2017 war es bei einem Hochrisikospiel des MSV am Einlass zum Stau gekommen. Die Polizei hatte ein Foto getwittert und geschrieben, dass Fans Regencapes übergezogen hätten, um eine Durchsuchung zu verhindern. Der Tweet samt Foto, auf dem die Klägerin zu erkennen war, war laut Gericht so nicht in Ordnung.  

 

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