OVG-Urteil: Abwassergebühren waren zu hoch

Die Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 sind zu hoch und die Kalkuation rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Dieses Urteil hat jetzt Auswirkungen für Kommunen in ganz NRW - auch für Duisburg. Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Der Bund der Steuerzahler hatte die Gebührenzahler aufgefordert, Widersprüche einzulegen. Geklagt hatte ein Bürger aus Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017. Stadt Oer-Erkenschwick kann noch Beschwerde einlegen. (Denn Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.) 

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Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Laut des Oberverwaltungsgerichts Münster liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor, die sich auf Abreibungen und Verzinsung beziehen. Die Gebühren waren dadurch insgesamt um rund 18% zu hoch.

Geklagt hatte ein Bürger aus Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 in Höhe von rund 600 Euro. Der Bund der Steuerzahler hatte die Gebührenzahler aufgefordert, Widersprüche einzulegen. Wer das getan hat, wird jetzt schon profitieren.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu. Dagegen kann die Stadt Oer-Erkenschwick noch Beschwerde einlegen.

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