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Z.B. dürfen von Gründonnerstag ab 18 Uhr bis zum Morgen des Karsamstags keine Tanzveranstaltungen stattfinden. An Karfreitag ist zudem der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros verboten. An Ostermontag dürfen z.B. keine Bäckereien und Blumengeschäfte öffnen. Wer gegen die Regeln an den Feiertagen verstößt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
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