Osterfeuer in Duisburg können angemeldet werden

Ab sofort können Osterfeuer bei der Stadt angemeldet werden.

© Frank Oppitz / FUNKE Foto Services

Wichtig dabei: Es müssen öffentliche Veranstaltungen sein. Diese müssen zwangsläufig vorher bei der Stadt angemeldet werden. Außerdem gibt es besondere Regeln, wo und wie Feuer gemacht werden dürfen. 

Zusätzlich muss für den Fall, dass eines der Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet gezündet wird, eine sogenannte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans bei der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Dafür sind Gebühren fällig. Im Gegensatz zu den hier beschriebenen Landschaftsschutzgebieten wird für Naturschutzgebiete grundsätzlich keine Erlaubnis für Brauchtumsfeuer erteilt. Über beide Gebiete in unserer Stadt findet ihr hier eine Übersicht.

Das gilt für das Feuer

Verbrennt ihr Schnittgut, darf lediglich Holz von Bäumen und Sträuchern verbrannt werden. Behandeltes Holz oder Abfälle jeglicher Art dürfen nicht verbrannt werden. Außerdem soll das Holz möglichst trocken sein, um zu verhindern, dass Rauch entsteht.

Bevor Holzschnitt verwendet wird, muss unbedingt geschaut werden, ob Kleintiere wie Igel unter dem Haufen sitzen. Auch Vogelnester werden darin gerne gebaut. Findet ihr eins, darf dieses Reisig wegen strenger Naturschutzregeln nicht benutzt werden.

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