
©
©
Eine Atemschutzmaske bleibt in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht verpflichtend.
Anzeige
Einen Mund-Nase-Schutz zu tragen mache vor allem da Sinn, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann - also in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften, sagt er. Link wünscht sich eine einheitliche Regelung der Landesregierung. Für den Fall, dass die nicht bald kommt, arbeitet die Stadt an einer eigenen Allgemeinverfügung.
Anzeige