Notbremse Light: Shopping mit Schnelltest möglich

Ab heute gilt in Städten und Kreisen, in denen der Inzidenzwert die 100er-Marke drei Tage in Folge überschritten hat, die sogenannte Corona-Notbremse. Unter anderem Duisburg macht aber in Abstimmung mit dem Land Ausnahmen, da die Stadt über genügend Testkapazitäten verfügt. Es gibt aber weiterhin strengere Kontaktbeschränkungen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18. April.

Die neue Coronaschutzverordnung tritt heute (29.3.) in Kraft. Sie sieht für alle Kreise und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge die sogenannte Corona-Notbremse vor. Das heißt, dass die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Stadt Duisburg hat sich aber mit dem Land besprochen und am Samstag (27.3.) mitgeteilt, dass zum Beispiel Einzelhändler, Museen, der Zoo oder auch Baumärkte weiterhin öffnen dürfen. Kunden brauchen jetzt aber einen tagesaktuellen negativen Schnelltest, um die Angebote nutzen zu können. Informationen über die Schnelltests gibt es hier.

Strengere Kontaktbeschränkungen - Ausnahme an Ostern

Mit der neuen Schutzverordnung gelten hier in Duisburg weiterhin strengere Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer Person eines anderen Haushaltes treffen. Kinder unter 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Paare gelten, unabhängig von den Wohnverhältnissen, als ein Haushalt. An Ostern wird das Ganze ein wenig gelockert. Zwischen dem 1. und 5. April darf sich ein Haushalt mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen treffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.

Unveränderte Regelungen in Duisburg

  • Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel
  • Maskenpflicht um Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn
  • Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen
  • Maskenpflicht (medizinische Maske) in privaten Fahrzeugen (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person)
  • Untersagung der Spielplatznutzung in der Zeit von 18 bis 9 Uhr
  • Freizeit- und Amateursport ist unter freiem Himmel bei Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkung zulässig. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnelltests können auch Gruppen von bis zu höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zusammen Sport (auch Kontaktsport) treiben.

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