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Neues Elektrogesetz - Das ändert sich für Duisburger
© Radio Duisburg
Seit diesem Jahr gelten neue Regeln für das zurückgeben von alten Elektrogeräten.
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Neues Elektrogesetz - Das ändert sich für Duisburger

Seit diesem Jahr gelten neue Regeln für die Sammlung von Elektrogeräten, wie beispielsweise E-Zigaretten, alte Handys oder Batterien. Was sich für euch dadurch alles ändert, erfahrt ihr hier.

Veröffentlicht: Montag, 12.01.2026 09:18

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Seit dem 01.01.2026 gilt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie soll dafür sorgen, dass in Deutschland mehr Elektromüll zurückgegeben und somit beispielsweise das Brandrisiko durch falsch entsorgte Batterien sinkt. Deutschland hinkt nämlich den Anforderungen der EU-weit hinterher. Von der geforderten Sammelquote von 65 % erreichen wir bundesweit nur knapp 38 %. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, diese Quote langfristig zu steigern. Elektroaltgeräte enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder Gold als auch Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder quecksilberhaltige Bestandteile. Eine richtige Entsorgung ist für den Umwelt- und Gesundheitsschutz daher sehr wichtig.

Das hier ändert sich konkret:

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Einwerfen in Sammelcontainer nicht mehr möglich

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Elektroaltgeräte dürfen künftig nicht mehr völlig eigenständig in Sammelcontainer eingeworfen werden. Die Annahme und Sortierung erfolgt bei Kleingeräten oder batteriebetrieben Geräten wie Lampen, Bildschirme oder Monitore durch das Personal der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, heißt es in einer Mitteilung. Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Photovoltaik-Elemente oder Wärmeträger dürfen nur noch unter Aufsicht in den entsprechenden Sammelbehältern entsorgt werden. Ziel sei es, Fehlwürfe zu vermeiden und Sicherheitsrisiken – insbesondere im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien – weiter zu reduzieren. Die Abgabe bleibe für die Bürger in Duisburg aber weiterhin kostenfrei. Die Geräte werden wie bisher in Sammelgruppen erfasst; die Sortierung erfolgt künftig vollständig durch das Personal, heißt es von den Wirtschaftsbetrieben.  

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Neue Kennzeichnungspflicht

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In dem neuen Gesetz ist festgelegt, dass Hersteller deutlicher darauf hinweisen müssen, dass Elektrogeräte nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Die Ware muss dementsprechend gekennzeichnet werden. Händler sind dazu verpflichtet, über bestehende Rückgabemöglichkeiten in ihren Betrieben zu informieren. Dazu muss auch ein bestimmtes Logo verwendet werden. Auch auf Websites muss eine gute Sichtbarkeit der Informationen sichergestellt werden. Diese müssen leicht auffindbar sein.

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Erweiterte Rücknahmepflicht

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Ab jetzt müssen Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und auch größere Onlinehändler Elektroaltgeräte zurücknehmen. Und das unabhängig von einem Neukauf. Vorher galt das oft nur im Zusammenhang, dass der Kunde auch ein neues Gerät kauft. Zudem sind jetzt auch Verkaufsstellen von E-Zigaretten, Mehrweg-Vapes und Tabakerhitzern verpflichtet, entsprechende Altgeräte wieder zurückzunehmen.

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Weitere Rückgabemöglichkeiten im Stadtgebiet

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Für Duisburg gelten folgende Rückgabemöglichkeiten:

  • Kleingeräte können weiterhin über die e-Tonne entsorgt werden.
  • Kleinstgeräte wie Mobiltelefone werden auch vom Schadstoffmobil angenommen.
  • Großgeräte können wie gewohnt im Rahmen der Sperrgutabfuhr angemeldet werden.
  • Ergänzend besteht die Möglichkeit, funktionsfähige Laptops und Tablets über das Netzwerk "Labdoo" für Bildungszwecke weiterzugeben.  

Zudem geben die Stadtwerke folgende Hinweise:

  • Leicht entnehmbare Batterien und Akkus sind vor der Abgabe zu entfernen. 
  • Persönliche Daten vor allem von Smartphones, Tablets und Laptops sollten gelöscht werden.
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