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Neue Rechte bei Reparaturen ab 31. Juli
© Foto: Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
Duisburg stärkt Reparaturen statt Neukauf
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Neue Rechte bei Reparaturen ab 31. Juli

In Duisburg gelten ab dem 31. Juli neue Rechte bei kaputten Elektrogeräten. Warum Reparaturen für Verbraucher jetzt oft die bessere Wahl sein können.

Veröffentlicht: Donnerstag, 30.07.2026 04:30

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Wer in Duisburg ein kaputtes Smartphone, eine defekte Waschmaschine oder einen streikenden Geschirrspüler hat, bekommt ab Freitag dem 31. Juli 2026 mehr Rechte. Darauf weist die Verbraucherzentrale Duisburg hin. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum „Recht auf Reparatur“ in Deutschland. Ziel ist es, Reparaturen gegenüber dem Neukauf zu stärken. Hersteller müssen für bestimmte Produktgruppen künftig Reparaturen anbieten und Ersatzteile bereitstellen. Für Verbraucher kann das vor allem dann wichtig werden, wenn die gesetzliche Gewährleistung schon abgelaufen ist.

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Mehr Schutz für Verbraucher in Duisburg

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Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gilt weiter: Ansprechpartner ist zuerst der Verkäufer. Bei neu gekauften Waren beträgt diese Frist in der Regel zwei Jahre. Verbraucher können dann zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Neu ist laut Verbraucherzentrale: Wer sich in dieser Zeit für eine Reparatur entscheidet, bekommt eine einmalige Verlängerung der Gewährleistung um zwölf Monate. Das kann sich lohnen, wenn ein Gerät später noch einmal Probleme macht. Wichtig ist deshalb auch, Kaufbelege, Rechnungen und Reparaturunterlagen gut aufzubewahren.

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Welche Geräte in Duisburg betroffen sind

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Nach Ablauf der Gewährleistung können Verbraucher bei vielen Elektro- und Elektronikgeräten künftig eine Reparatur direkt vom Hersteller verlangen. Das betrifft laut Verbraucherzentrale unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets sowie schnurlose Telefone. Auch für Server, externe Datenspeicher und Akkus in E-Bikes und E-Scootern gelten neue Vorgaben. Hersteller müssen diese Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren. Bei Waschmaschinen und Kühlschränken nennt die Verbraucherzentrale einen Zeitraum von zehn Jahren, bei Smartphones sieben Jahren. Die Frist beginnt, sobald das letzte Gerät einer Modellreihe in der EU auf den Markt kommt.

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Verbraucherzentrale Duisburg rät zum Vergleich

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Vor einer Reparatur sollten sich Duisburger möglichst einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Alternativ kann auch das europäische Reparaturinformationsformular hilfreich sein, auf das die Verbraucherzentrale hinweist. Damit lassen sich Preise, Dauer und Leistungen besser vergleichen. Reparaturen müssen nicht immer beim Hersteller selbst erfolgen, auch freie Werkstätten kommen infrage. Hersteller müssen diesen Betrieben Ersatzteile und nötige Spezialwerkzeuge zugänglich machen. Wenn es Streit über Kosten oder Ansprüche gibt, bietet die Verbraucherzentrale NRW in Duisburg rechtliche Beratung an.

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