
Die öffentlichen Grillflächen in Duisburg müssen jetzt über ein neues Buchungssystem reserviert werden. Bis Ende des Jahres läuft eine Testphase, in der das kostenlos ist. Die Stadt will die Zeit im Gegenzug dafür nutzen, Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln. Zum 01.01.2027 kostet eine Reservierung dann jeweils 15 Euro. Hintergrund der Änderung ist ein Ratsbeschluss von Anfang Mai, mit dem Lärm, Verkehr und Umweltbelastungen rund um die Grillzonen verringert werden sollen.
Damit schlägt die Stadt auch neue Wege gegen Probleme und Beschwerden ein, die es in der Vergangenheit um die Grillplätze gegeben hat.
Diese Grillflächen gibt es in Duisburg
Das neue Angebot gilt an fünf Standorten in Duisburg. Reserviert werden können Grillflächen am Uettelsheimer See, Lohheider See, im Stadtpark Meiderich, am Toeppersee und im Biegerpark. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben dort in den vergangenen Wochen gepflasterte Grillplätze angelegt. Neue Schilder weisen außerdem auf die ausgewiesenen Bereiche und die geltenden Regeln hin. Eine Grillfläche bietet Platz für bis zu zwölf Personen. Die Reservierung läuft online über das Buchungssystem der Stadt und ist auch direkt vor Ort per QR-Code möglich.
Regeln für das Grillen in Parks und an Seen
Wer eine Fläche gebucht hat, muss die Buchungsbestätigung am Nutzungstag mitführen. Sie dient bei Kontrollen als Nachweis der Reservierung. Pro gebuchter Fläche ist nur ein Grill erlaubt. Verboten sind Flüssigbrennstoffe und Brandbeschleuniger. Außerdem muss der Grill jederzeit beaufsichtigt werden und die Grillstelle darf erst verlassen werden, wenn die Glut vollständig gelöscht ist. Auch der Müll darf nicht liegen bleiben, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
In der Natur bestehen weiterhin Grillverbote
In städtischen Parks und auf städtischen Grünflächen ist Grillen nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Auf Straßen, Gehwegen sowie an Rhein- und Ruhrufern darf nicht gegrillt werden. Auf Waldflächen gilt grundsätzlich ein Grill- und Feuerverbot. Wichtig ist außerdem der Graslandfeuerindex: Ab Stufe 4 ist das Grillen aus Brandschutzgründen im öffentlichen Raum untersagt, das gilt dann auch auf ausgewiesenen Grillflächen.