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Ein übliches Bild in den kommenden Wochen. Ansammlungen von Menschen sind vorerst verboten. Das NRW-Ministerium hat ein Kontaktverbot bis zum 19. April erhoben.
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Neben den Lebensmittelläden dürfen jetzt auch andere Geschäfte wieder öffnen. Dazu gehören Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Auto- und Fahrradhändler. Allerdings gelten Zugangsbeschränkungen je nach Ladengröße, so dass sich nicht zu viele Kunden gleichzeitig im Verkaufsraum aufhalten. Bei Beerdigungen sind wieder mehr Trauergäste erlaubt und Berufssportler dürfen wieder trainieren. Städtische Ämter bleiben dagegen weiter bis zum 3. Mai für den Publikumsverkehr geschlossen.
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