Neue Corona-Regeln: Wo 2G und 3G gilt

Heute (24.11) tritt in Duisburg die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Im ÖPNV und am Arbeitsplatz gilt ab heute die 3G-Regel. Im Freizeitbereich gilt sogar 2G.

3G im ÖPNV

Fahrgäste müssen im Fall einer Kontrolle nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Nur Schüler und Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Sonst müssen alle Fahrgäste entsprechende Nachweise dabeihaben, d.h. entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie den Ausweis. Stadt, DVG und Polizei wollen die 3G-Pflicht stichprobenartig kontrollieren. Zusätzlich sind sogenannte Schwerpunktkontrollen geplant. Stadtdirektor Martin Murrack sagt, dass jeder festgestellte Verstoß konsequent geahndet wird. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Auch in den Zügen der Deutschen Bahn gilt ab heute die 3G-Regel. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig. Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant.

3G am Arbeitsplatz

Auch in Duisburger Firmen gilt ab heute 3G am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten. Zugang zu sollen dann nur noch Beschäftigte bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Thyssen geht noch einen Schritt weiter. Ein Sprecher hat uns gesagt, dass der Konzern seinen Mitarbeitern noch zusätzliche Selbsttests anbietet. Jeder könne sich fünfmal pro Woche testen lassen. Das soll auch Geimpften Sicherheit bieten, bei denen der Impfschutz jetzt nachlässt und die ungeimpfte Kinder zu Hause haben. Thyssen betont, dass es jetzt wichtig sei, dass sich alle Mitarbeiter solidarisch zeigen und impfen lassen.

2G im Freizeitbereich

Im Freizeitbereich gelten noch strengere Regeln. In Stadien, Restaurants oder im Kino gilt ab sofort die 2G-Regel, ebenso in Museen, Ausstellungen, bei Konzerten oder Lesungen. Einen Nachweis, dass ihr geimpft oder genesen seid benötigt ihr auch bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen, wie z.B. Kosmetik. Ausnahmen hier sind Friseure oder medizinische Dienste wie Fußpflege.

Dort, wo es besonders eng zugeht und das Infektionsrisiko erhöhter ist, wird 2G Plus (geimpft, genesen + Test) eingeführt. Das gilt für private Feiern, in Clubs und Diskotheken oder auch bei Tanz- und Karnevalsveranstaltungen.

Alle Regeln im Überblick findet ihr auch in dieser Übersicht.

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