Neue Corona-Allgemeinverfügung für Duisburg

Duisburg ist Corona-Risikogebiet. Der Inzidenzwert hat in unserer Stadt den Wert 50 überschritten. Der Krisenstab hat beschlossen, dass weitere Einschränkungen nötig sind.

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Ab Dienstag (13.10.) gelten folgende Regeln:

  • Feiern außerhalb privater Wohnungen sind auf 25 Personen begrenzt. Wer als Teilnehmer gegen die Vorgabe verstößt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen. Auf Veranstalter kommen bis zu 2.500 Euro Strafe zu.
  • Maskenpflicht gilt in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten
  • Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen. Das gilt im Freien aber zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Mehr Personen dürfen nur zusammenkommen, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen sind.
  • Die Anzahl der Zuschauer bei Sportveranstaltungen wird auf 150 begrenzt.

Stadt kündigt strenge Kontrollen an

Die Stadt hat angekündigt, dass sie intensiv kontrollieren will, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden. Verstöße sollen sofort entsprechend geahndet werden. Das Bürger- und Ordnungsamt ist für die Kontrollen zuständig. Dabei werden die Mitarbeiter von der Polizei unterstützt.


AHAL-Regeln gelten weiter

  • Halten Sie den nötigen Abstand.
  • Achten Sie auf Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
  • Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.


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