
© JacobST - Fotolia
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Das Schwurgerichtskammer war am Ende davon davon überzeugt, dass der 28-Jährige am 20. Juli 2019 am Bahnhof Voerde eine ihm unbekannte, zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff rechnende Frau mit Tötungsvorsatz vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte. Mit beiden Händen hatte er der Frau mit großer Kraft in den Rücken gestoßen. Das Opfer, Mutter eines Kindes, war sofort tot. Der Vorsitzende sprach in der Urteilsbegründung von einer „verstörenden Tat“, die „sich normalen psychologischen Erklärungen“ entziehe. Der Beschuldigte ist seelisch schwer gestört. Zur Tatzeit war er nach den Feststellungen eines Gutachters schuldunfähig. Ohne Therapie wären weitere schwere Straftaten zu befürchten.
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