Nach Messerattacke in Ruhrort: Viereinhalb Jahre Haft

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz heute einen 48-jährigen Meidericher zu viereinhalb Jahren Haft.

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Zur Überzeugung der Strafkammer hatte er am Mittag des 30. April auf der Bergiusstraße in Ruhrort einen 72-jährigen Mann lebensgefährlich durch drei Stiche mit einem Taschenmesser schwer verletzt. Der Geschädigte erlitt Verletzungen der Leber und der Milz, musste not-operiert werden. Ursprünglich war versuchter Totschlag angeklagt gewesen. Doch den Vorwurf, der Angeklagte habe nur durch das Eingreifen von Zeugen von weiteren Taten abgehalten werden, konnte die mehrtägige Beweisaufnahme nicht belegen. Vielmehr war davon auszugehen, dass der 48-Jährige freiwillig von seinem zu diesem Zeitpunkt noch den Beinen stehenden Opfer abließ und sich damit nur der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Der Angeklagte hatte sich im Verfahren nicht mehr wirklich an das Geschehen erinnert, was angesichts von fast vier Promille Alkohol, die er zur Tatzeit im Blut hatte, wenig überrascht. Das Urteil billigte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Einen erheblichen Teil der viereinhalbjährigen Strafe wird der Mann in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen dürfen.

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