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Das Landgericht in Duisburg
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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MSV-Fan akzeptiert 3600 Euro Strafe nach Tumult vor Duisburg-Spiel

Ein 33-jähriger Fußballfan muss 3600 Euro Geldstrafe zahlen, nachdem er sich bei den Ausschreitungen rund um das MSV Duisburg-Spiel gegen Erzgebirge Aue seiner Festnahme widersetzte.

Veröffentlicht: Mittwoch, 06.08.2025 02:58

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Ein MSV-Fan muss 3.600 Euro Strafe zahlen. Er war an einer Schlägerei beteiligt und hat sich danach seiner Festnahme widersetzt.

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Widerstand bei Polizeieinsatz vor der Arena

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Der Vorfall ereignete sich am 12. Mai 2024 vor der Schauinsland-Reisen-Arena, als das Drittligaspiel zwischen dem MSV Duisburg und Erzgebirge Aue in Tumulte ausartete. Am Zugang zur Nordkurve wurde ein Reporter geschlagen. Mehrere Zeugen wiesen auf den 33-Jährigen als Beteiligten hin. Als die Polizei seine Personalien feststellen wollte, versuchte der Mann zu flüchten und widersetzte sich der Festnahme. Die Beamten mussten ihn fesseln und fanden dabei 0,6 Gramm Kokain in seiner Geldbörse. Während des Einsatzes griffen weitere Personen die Polizisten an.

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Geständnis erst nach Zeugenaussagen

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Ursprünglich war gegen den bislang nicht vorbestraften Mann ein Strafbefehl über 3600 Euro erlassen worden - 80 Tagessätze zu je 45 Euro wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Drogenbesitz. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wollte der Angeklagte zunächst keine Angaben machen. Erst nachdem die Zeugenaussagen seine Schuld eindeutig belegten, gestand er die Tat. Er habe die Ansprache der Polizei nicht mitbekommen und reflexartig gehandelt, erklärte er vor Gericht.

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Alkohol und Drogen als Erklärung

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Der 33-Jährige schob sein Verhalten auf seinen Alkohol- und Drogenkonsum zum Zeitpunkt des Vorfalls. Der Richter machte ihn darauf aufmerksam, dass die Geldstrafe angesichts seiner aktuellen Einkommensverhältnisse möglicherweise höher ausfallen könnte.

Daraufhin akzeptierte der Angeklagte den ursprünglichen Strafbefehl über 3600 Euro. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

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