MSV Duisburg scheitert erneut vor DFB-Sportgericht

Der MSV Duisburg legt sich weiter mit dem Deutschen Fußballbund an. Das DFB-Sportgericht hat gestern den erneuten Einspruch der Duisburger abgelehnt.

Es geht noch immer um die Wertung des Spiels gegen Borussia Dortmund II. Das DFB-Sportgericht hat gestern (23.2.) den Einspruch des MSV gegen die Wertung auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen. Der Duisburger Verein hat direkt erneuten Widerspruch angekündigt. An der Faktenlage habe sich ja nichts geändert, heißt es von MSV-Geschäftsführer Thomas Wulf. In dem Streit geht es um die Frage, ob ein Dortmunder Spieler bei der Partie spielberechtigt war. Der MSV hatte das Spiel Anfang Februar mit 1 zu 3 verloren.

DFB: Lediglich vier gelbe Karten vermerkt

Duisburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Dortmund mit Kapitän Franz Pfanne einen Spieler eingesetzt habe, der nach wegen der fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt gewesen sei. Er habe auch im Spiel gegen den SV Meppen im November 2021 eine Gelbe Karte gezeigt bekommen. Das DFB-Sportgericht hält dagegen. In seinem Urteil heißt es, dass für Franz Pfanne in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt waren.

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