Mildes Urteil nach Verfolgungsjagd auf der A59

Mit Tempo 180 war ein 20-jähriger Hochfelder auf der A59 unterwegs. Wegen Fahrens unter dem Einfluss von Rauschmitteln und Straßenverkehrsgefährdung stand er gestern vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

© Chodyra Mike - stock.adobe.com

Der 20-jährige gab zu, am 13. Dezember 2019 in Meiderich mit dem Auto gefahren zu sein, obwohl er vorher Drogen konsumiert hatte. Als ihn Polizei anhalten wollte, gab der Hochfelder Gas, überholte mit Tempo 180 auf der Autobahn A 59 Fahrzeuge links und rechts, brauste im Duisburger Süden mitten durch eine Baustelle, durch einen Verteilerkreis und über eine rote Ampel, bevor man ihn stoppen konnte. Er habe Angst um seinen Führerschein gehabt, so der Angeklagte. Und nicht zuletzt sei er geflohen, weil sein Bruder ihm das gesagt hatte. Der Verwandte saß neben dem Wahnsinnsfahrer und legte ebenfalls keinen Wert auf die Polizei, weil er gerade per Haftbefehl gesucht wurde. Obwohl der 20-Jährige bereits wegen einer einschlägigen Tat unter Bewährung stand, fällte das Jugendschöffengericht ein vergleichsweise gnädiges Urteil. Eine bereits bestehende Jugendstrafe wurde um ein Jahr auf anderthalb Jahre erhöht. Drei Jahre muss sich der Angeklagte nun straffrei führen. Außerdem darf der 20-Jährige frühestens in zwei Jahren einen neuen Führerschein beantragen und muss obendrein 2000 Euro Geldbuße an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Weitere Meldungen

skyline