
© VRD - Fotolia
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Bedeutet: Die Betroffenen dürfen in der Öffentlichkeit kein Messer dabei haben. Bei Personenkontrollen können Polizeibeamte den Status in ihrem System abfragen. Wird man doch mit einem Messer erwischt, drohen erst Geld-, bei Wiederholung sogar Haftstrafen.
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Schwere Gewalttaten mit Messern in Duisburg
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Messerattacken hatten im vergangenen Jahr immer wieder bei uns für Schlagzeilen gesorgt. In Marxloh hatte ein damals 21-Jähriger zwei Grundschulkinder angegriffen, in der Innenstadt hatten Jugendliche bei einer Attacke mehrere Personen lebensgefährlich verletzt.
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