
Ein 36-jähriger Duisburger muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn heute wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte am 7. Mai 2025 einen 39-Jährigen durch drei Messerstiche lebensgefährlich verletzt.
Streit um Mietvertrag eskalierte
Der Vorfall ereignete sich im Rahmen eines heftigen Streits. Auslöser war die Aufhebung eines Mietvertrags für ein Kosmetikstudio in Neudorf. Zusätzlich soll der 39-Jährige üble Nachrede über die Ehefrau des Angeklagten verbreitet haben. Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich, als der 36-Jährige ein Messer zückte und dreimal zustach.
Opfer schwebte in Lebensgefahr
Für den Verletzten bestand akute Lebensgefahr. Aufgrund einer Blutgerinnungsstörung verlor er große Mengen Blut. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich versuchten Totschlag vorgeworfen.
Gericht sieht Rücktritt vom Tötungsversuch
Nach zwei Monaten Verhandlungsdauer kam die Kammer jedoch zu einem anderen Schluss. Die Richter stellten fest, dass der 36-Jährige zwar zunächst mit Tötungsvorsatz handelte. Doch dann trat er freiwillig von einem Tötungsversuch zurück, als er von dem noch gehfähigen Verletzten abließ.
Geständnis und fehlende Vorstrafen mildern Urteil
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht mehrere Faktoren. Der Mann hatte die Tat bereits während des Ermittlungsverfahrens gestanden. Zudem war er nicht vorbestraft. Diese Umstände führten zur milderen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Totschlags.