Anzeige
Messerstecherei in Duisburg: 36-Jähriger verurteilt
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
Vor dem Landgericht lief am Freitag, 12.12., der Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 25-Jährigen.
Teilen:

Messerstecherei in Duisburg: 36-Jähriger verurteilt

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Duisburger Landgericht einen 36-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Hier sind die Hintergründe.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.03.2026 14:45

Anzeige

Ein 36-jähriger Duisburger muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn heute wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte am 7. Mai 2025 einen 39-Jährigen durch drei Messerstiche lebensgefährlich verletzt.

Anzeige

Streit um Mietvertrag eskalierte

Anzeige

Der Vorfall ereignete sich im Rahmen eines heftigen Streits. Auslöser war die Aufhebung eines Mietvertrags für ein Kosmetikstudio in Neudorf. Zusätzlich soll der 39-Jährige üble Nachrede über die Ehefrau des Angeklagten verbreitet haben. Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich, als der 36-Jährige ein Messer zückte und dreimal zustach.

Anzeige

Opfer schwebte in Lebensgefahr

Anzeige

Für den Verletzten bestand akute Lebensgefahr. Aufgrund einer Blutgerinnungsstörung verlor er große Mengen Blut. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich versuchten Totschlag vorgeworfen.

Anzeige

Gericht sieht Rücktritt vom Tötungsversuch

Anzeige

Nach zwei Monaten Verhandlungsdauer kam die Kammer jedoch zu einem anderen Schluss. Die Richter stellten fest, dass der 36-Jährige zwar zunächst mit Tötungsvorsatz handelte. Doch dann trat er freiwillig von einem Tötungsversuch zurück, als er von dem noch gehfähigen Verletzten abließ.

Anzeige

Geständnis und fehlende Vorstrafen mildern Urteil

Anzeige

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht mehrere Faktoren. Der Mann hatte die Tat bereits während des Ermittlungsverfahrens gestanden. Zudem war er nicht vorbestraft. Diese Umstände führten zur milderen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Totschlags.

Anzeige
Anzeige
Anzeige