Messerstecher muss ins Gefängnis

Wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung hat das Duisburger Amtsgericht einen 26-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

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Bei einer privaten Feier in Rheinhausen hatte der 26-Jährige am 27. November 2021 einen 24-jährigen Mann aus Rumeln durch zwei Messerstiche in die Brust lebensgefährlich schwer verletzt. Da ein Lungenflügel kollabierte, musste der Student notoperiert werden. Motiv für die Tat war ein heftiger Streit, der sich daran entzündete, dass der Duisburger sich bei seinen Freunden darüber beschwerte, dass er sich über längere Zeit allein um einen betrunkenen Mitzecher kümmern musste, der sich vor der Tür immer wieder erbrach. Dem Angeklagten kam zu Gute, dass er bislang unbestraft war und im Prozess ein Geständnis ablegte. Für eine Strafe auf Bewährung reichte dies, wegen der Heftigkeit des Angriffs, aber nicht aus.

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