
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
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Ein Mann mit Schutzmaske vor dem Gesundheitsamt (Symbolbild).
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Ab Montag (27.4.) gilt in Duisburg die Masken-Pflicht in Bus und Bahn und beim Einkaufen. Wo wir genau überall eine Schutzmaske tragen müssen, regelt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Getragen werden muss sie z.B. in Supermärkten, Apotheken, Banken und Tankstellen, auf dem Wochenmarkt, genauso beim Arzt und im ÖPNV. Für Kinder gilt das ab 6 Jahren. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren die Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, wird zunächst aufgefordert, einen Mundschutz anzulegen. Wer das nicht macht, zahlt ein Verwarngeld von 50 Euro. Wer mehrfach ohne Maske erwischt wird, für den wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig.
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