Masern: Impfpflicht seit kurzem vollständig in Kraft

Seit wenigen gilt eine uneingeschränkte Impfpflicht für Masern. Das betrifft Kinder und Beschäftigte in Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und auch Flüchtlingsheimen. 

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Bereits seit März 2020 müssen alle Mitarbeiter und Kinder in Schulen und Kitas gegen Masern geimpft sein. Nun müssen sie auch einen Nachweis für die Impfung beim Gesundheitsamt vorlegen. Laut der Stadt sind aber nur wenige Betroffene nicht gegen Masern geimpft. Wer die Impfung nicht hat, dem drohen Bußgelder oder ein Betretungsverbot in den Schulen und Kitas. Die Stadt will die Nachweise auch genau kontrollieren, hat uns eine Sprecherin gesagt. Außerdem möchte die Stadt in den Flüchtlingsunterkünften allen Bewohnern ein Impfangebot gegen Masern machen.


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