
© JacobST - Fotolia
© JacobST - Fotolia
Anzeige
Der Fall hatte Ende 2018 für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte hatte die Hündin damals von der Mülheimer Schlossbrücke in die eiskalte Ruhr geworfen. Der Mann sagt, er habe wegen Problemen mit dem Tier und Streit mit seinem Partner die Nerven verloren. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht infrage, weil der 59-Jährige mehrfach vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand.
Anzeige