
© JacobST - Fotolia
© JacobST - Fotolia
Anzeige
Der Duisburger hatte im vergangenen Jahr seine Ex-Partnerin auf einer Grünfläche in Mülheim erstochen. Die Tat fand vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder statt. Das Gericht hat die Tat des Mannes als heimtückisch gewertet. Die drei Kinder wurden danach in einer städtischen Pflegeeinrichtung untergebracht.
Anzeige