Landgericht: Urteil Schwarzarbeit

Wegen Verkürzung von Sozialabgaben hat das Landgericht einen 47-jährigen Duisburger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat zugegeben Krankenkassen und Sozialversicherungen in 533 Fällen um rund eine Million Euro betrogen zu haben

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Wegen Verkürzung von Sozialabgaben hat das Landgericht einen 47-jährigen Duisburger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat zugegeben Krankenkassen und Sozialversicherungen in 533 Fällen um rund eine Million Euro betrogen zu haben. Der Geschäftsführer einer Arbeitnehmerüberlassung hatte nur einen Teil der Löhne an die zuständigen Stellen gemeldet. Neben den offiziellen Arbeitnehmerverträgen wurden sogenannte Netto-Lohn-Vereinbarungen geschlossen und ein erheblicher Teil des Arbeitslohns schwarz auszubezahlt.

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