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Landgericht Duisburg: Urteil wegen sexueller Nötigung
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Landgericht Duisburg: Urteil wegen sexueller Nötigung

Ein 40-jähriger Mann wurde wegen Geiselnahme und sexueller Nötigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 

Veröffentlicht: Freitag, 21.11.2025 05:19

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Der Täter hatte im Mai eine 26-jährige Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, sie dort festgehalten und sexuell bedrängt.

Er versprach der 26-Jährigen, ihr niedliche Katzenbabys zu zeigen. In seiner Wohnung angekommen, sperrte der Mann die Frau ein und bedrängte sie sexuell. Die Situation eskalierte, bis ein Bekannter des Täters unerwartet auftauchte und der Frau damit ungewollt die Flucht ermöglichte.


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Geständnis führt zu Bewährungsstrafe

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Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren – eine Entscheidung, die maßgeblich durch zwei Faktoren beeinflusst wurde. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und zeigte damit zumindest formal Reue. Zudem zahlte er der geschädigten Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro. Diese Faktoren wertete das Gericht als strafmildernd, sodass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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