Landgericht: 14-Jähriger kommt nach Totschlag in Psychiatrie

Das Landgericht schickt einen 14-jährigen Duisburger dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte am 9. Oktober 2020 in Hochfeld eine gleichaltrige Mitschülerin getötet.

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Das Mädchen galt zunächst als vermisst. Einen Tag später war ihre Leiche unter Schutt im Keller eines Abbruchhauses an der Heerstraße gefunden worden. Der Jugendliche selbst, hatte die Ermittler auf das Haus hingewiesen. Kurz danach soll er die Tat gestanden haben.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten, waren keine Zuschauer im Gerichtssaal zugelassen. Trotzdem war zu hören, dass der 14-Jährige im Prozess nähere Angaben zur Tat gemacht haben soll. Ein Motiv soll er aber - wie schon bei früheren Vernehmungen - nicht genannt haben. Die Jugendkammer ging am Ende des viertägigen Prozesses nicht mehr von Mord, sondern von Totschlag aus. Und davon, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zumindest nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei.

Therapie dringend nötig

Ein Sachverständiger und die Kammer sind sich einig: Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung besteht die Gefahr, dass der 14-Jährige weitere erhebliche Straftaten begeht. Deshalb wird der Jugendlichen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechend untergebracht. Über sein weiteres Schicksal werden nun in erster Linie die behandelnden Ärzte entscheiden. Alle sechs Monate müssen sie über den Zustand und die Entwicklung des Jungen berichten. Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, ob die Fortdauer der Unterbringung auch in Zukunft noch verhältnismäßig ist.

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