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Landeswahlausschuss entscheidet über zehn Beschwerden zur Kommunalwahl 2025
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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Landeswahlausschuss entscheidet über zehn Beschwerden zur Kommunalwahl 2025

Heute (28. Juli 2025), verhandelt der Landeswahlausschuss NRW über zehn eingereichte Beschwerden zur anstehenden Kommunalwahl. Betroffen sind mehrere Großstädte und verschiedene Parteien sowie Wählergruppen.

Veröffentlicht: Montag, 28.07.2025 03:13

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Heute (28.07) entscheidet der Landeswahlausschuss in Düsseldorf über zehn Beschwerden zur Kommunalwahl. Die Beschwerden betreffen die kreisfreien Städte Leverkusen, Aachen, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Düsseldorf sowie den Kreis Wesel. Unter den betroffenen Parteien sind AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Werte-Union. Zusätzlich sind die Wählergruppen Solidarität für Duisburg (SfD), Aufbruch Leverkusen und Bund Zukunft Deutschland (BZD) von den Verfahren betroffen. Auch nicht zugelassene Oberbürgermeister-Kandidaten in Aachen und Leverkusen stehen auf der Tagesordnung.

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Verschiedene Streitpunkte bei Wahlvorschlägen

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Die Beschwerden drehen sich um unterschiedliche Aspekte der Wahlvorbereitung. Dabei geht es um mögliche Fehler in Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen sowie um die Anerkennung von Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Ein weiterer Streitpunkt sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen einzelner Kandidaten für die Wahlen zu Oberbürgermeisterposten, Kreistagen sowie Räten und Bezirksvertretungen.

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Zusammensetzung und Verfahren des Ausschusses

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Der Landeswahlausschuss setzt sich aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende, zehn Landtagsabgeordneten und zwei Richtern des Oberverwaltungsgerichts NRW zusammen. In der öffentlichen Sitzung werden die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge sowie die zuständigen Wahlleiter angehört. Die Entscheidungen sind endgültig – eine Anfechtung ist nur noch im späteren Wahlprüfungsverfahren möglich, um die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen. Beschwerden gegen kreisangehörige Gemeinden behandeln hingegen die Wahlausschüsse der Kreise, die spätestens am 29. Juli tagen.

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